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Zivilprozessordnung: Handkommentar


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Zivilprozessordnung: Handkommentar Vier Auflagen in 5 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: der ZPO-Kommentar von Saenger ist ein Standardwerk - und das zu Recht. Er ist mittlerweile eine selbstverständliche Zitierquellen in allen Instanzen und bietet darüber hinaus noch echten Mehrwert für Studenten und Referendare angesichts der konkreten Hilfestellungen zur Umsetzung der Materie in Urteile und Schriftsätze. Mit nunmehr bald 3200 Seiten sollte man aber langsam auf eine Grenze des Wachstums setzen, um sich die Bezeichnung „Handkommentar“ nicht zu versagen. Bei der Gestaltung des Werkes wird die Verknüpfung von textlicher Beschreibung und konkreter Umsetzung der Materie in Formulierungen und Verfügungen effektiv gewährleistet. Dies betrifft bspw. die Förmlichkeiten eines Urteils, den Inhalt eines Beschlusses oder einer Verfügung, einen Vorschlag zur Tenorierung oder die Formulierung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Hilfreiche Inhaltsübersichten vor einer Kommentierung sind zahlreich vorhanden. Zu Besonderheiten wie dem europäischen Zahlungsbefehl werden Anhänge integriert, welche die Anwendung der Formulare vereinfachen. Die Kommentierung der ZPO wird vollständig gewährleistet, selbst selten genutzte Normen werden nicht nur abgedruckt, sondern erläutert. Hinzu kommen ausführliche Kommentierungen zum GVG, zu europäischen Verordnungen oder neuerdings auch zum FamFG mit immerhin über 400 Seiten - und das trotz sehr guter Werke im gleichen Verlag. Neuerungen im Kontopfändungsschutz oder im Verbraucherschutzrecht wurden eingearbeitet, aber vornehmlich zahlreiche Entscheidungen des BGH und der Obergerichte seit der letzten Auflage. Schwerpunkte setzt dieses Werk sowohl bei praktisch wichtigen Themen, aber auch in Bezug auf die Ausbildungsrelevanz des Verfahrensrechts. Wenn man sich Dauerbrennern wie der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, der isolierten Kostenentscheidung, der Zulässigkeit eines ersten oder zweiten Versäumnisurteils oder Einzelheiten der Mobiliarzwangsvollstreckung widmen will, findet man Erklärungen und Judikatur in einer effektiv schnörkellosen Weise zusammengetragen. Aber auch im Laufe des Referendariats und sogar in weiten Teilen des (fortgeschrittenen) Studiums kann man unbesorgt auf die Ausführungen dieses Kommentars zurückgreifen. Dies ist exemplarisch zu beobachten bei der Frage der Zuständigkeit des Gerichts durch Prorogation: dieses bereits in Klausuren des ersten Examens beliebte Problem wird hier anhand einer instruktiven Checkliste aufbereitet und die Besonderheiten des amtsgerichtlichen Verfahrens ausreichend berücksichtigt. Des Weiteren sind die Darstellungen zur Postulationsfähigkeit, zur Erledigung der Hauptsache oder auch zum Mahnverfahren detailliert und variantenreich erfasst, sodass ein rasches Verständnis gewährleistet ist. Eher dogmatische Bereiche wie die materielle Rechtskraft mitsamt den vorhandenen gesetzlichen und materiell-rechtlichen Ausnahmen werden ebenso breit thematisiert, aber nie ohne Rückbezug auf die konkrete Rechtsanwendung. Generell lesenswert sind die zahlreichen Einführungen, sowohl einleitend als auch vor einzelnen Abschnitten der ZPO. Für Praktiker wie für Referendare lohnenswerte Lektüre sind die Kapitel zur Beweiswürdigung und der Überprüfbarkeit durch Rechtsmittel. Hier werden die maßgeblichen Kriterien der Beweiserhebung und Beweisgewichtung dargestellt und eine nachahmenswerte Linie für die eigene Tätigkeit wird aufgezeigt. Ebenfalls prägnant ist der praktisch hoch bedeutsame Prozessvergleich dargestellt worden, sowohl im üblichen Rahmen der Zwangsvollstreckungsvorschriften als auch im Rahmen der Güteverhandlung. Auch die Kostenverteilung bei ungleich beteiligten Parteien wird mit Rechenvorgängen und Tenorierung beispielhaft erläutert. Empfehlenswert gerade für Referendare sind außerdem die Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht, so die Vollsteckungsgegenklage oder im Klauselverfahren. Wie immer etwas kurz, wenngleich alle wesentlichen Informationen verarbeitet wurden, ist der einstweilige Rechtsschutz behandelt worden. Bei Streitgenossenschaft und Nebenintervention hätte ich mir mehr Bezug zur jüngsten BGH-Rechtsprechung zum fiktiven Unfall gewünscht. Dieser Kommentar ist und bleibt eine nachdrückliche Empfehlung für Ausbildung und Praxis. Nach der Lektüre, sei sie umfassend oder punktuell, verfügt man über umfangreiche Kenntnisse und kann diese anhand der im Werk gegebenen Umsetzungsvorschläge sofort in der Klausur, im Rahmen der Zivilstation oder auch im Mandat bzw. Fall konkret anwenden. Kauf und Benutzung können bereits im Studium erfolgen und sollten im Vorbereitungsdienst ein Muss sein.

Vier Auflagen in 5 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: der ZPO-Kommentar von Saenger ist ein Standardwerk - und das zu Recht. Er ist mittlerweile eine selbstverständliche Zitierquellen in allen Instanzen und bietet darüber hinaus noch echten Mehrwert für Studenten und Referendare angesichts der konkreten Hilfestellungen zur Umsetzung der Materie in Urteile und Schriftsätze. Mit nunmehr bald 3200 Seiten sollte man aber langsam auf eine Grenze des Wachstums setzen, um sich die Bezeichnung „Handkommentar“ nicht zu versagen.

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Bei der Gestaltung des Werkes wird die Verknüpfung von textlicher Beschreibung und konkreter Umsetzung der Materie in Formulierungen und Verfügungen effektiv gewährleistet. Dies betrifft bspw. die Förmlichkeiten eines Urteils, den Inhalt eines Beschlusses oder einer Verfügung, einen Vorschlag zur Tenorierung oder die Formulierung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Hilfreiche Inhaltsübersichten vor einer Kommentierung sind zahlreich vorhanden. Zu Besonderheiten wie dem europäischen Zahlungsbefehl werden Anhänge integriert, welche die Anwendung der Formulare vereinfachen.

Die Kommentierung der ZPO wird vollständig gewährleistet, selbst selten genutzte Normen werden nicht nur abgedruckt, sondern erläutert. Hinzu kommen ausführliche Kommentierungen zum GVG, zu europäischen Verordnungen oder neuerdings auch zum FamFG mit immerhin über 400 Seiten - und das trotz sehr guter Werke im gleichen Verlag. Neuerungen im Kontopfändungsschutz oder im Verbraucherschutzrecht wurden eingearbeitet, aber vornehmlich zahlreiche Entscheidungen des BGH und der Obergerichte seit der letzten Auflage.

Schwerpunkte setzt dieses Werk sowohl bei praktisch wichtigen Themen, aber auch in Bezug auf die Ausbildungsrelevanz des Verfahrensrechts. Wenn man sich Dauerbrennern wie der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, der isolierten Kostenentscheidung, der Zulässigkeit eines ersten oder zweiten Versäumnisurteils oder Einzelheiten der Mobiliarzwangsvollstreckung widmen will, findet man Erklärungen und Judikatur in einer effektiv schnörkellosen Weise zusammengetragen. Aber auch im Laufe des Referendariats und sogar in weiten Teilen des (fortgeschrittenen) Studiums kann man unbesorgt auf die Ausführungen dieses Kommentars zurückgreifen. Dies ist exemplarisch zu beobachten bei der Frage der Zuständigkeit des Gerichts durch Prorogation: dieses bereits in Klausuren des ersten Examens beliebte Problem wird hier anhand einer instruktiven Checkliste aufbereitet und die Besonderheiten des amtsgerichtlichen Verfahrens ausreichend berücksichtigt. Des Weiteren sind die Darstellungen zur Postulationsfähigkeit, zur Erledigung der Hauptsache oder auch zum Mahnverfahren detailliert und variantenreich erfasst, sodass ein rasches Verständnis gewährleistet ist. Eher dogmatische Bereiche wie die materielle Rechtskraft mitsamt den vorhandenen gesetzlichen und materiell-rechtlichen Ausnahmen werden ebenso breit thematisiert, aber nie ohne Rückbezug auf die konkrete Rechtsanwendung. Generell lesenswert sind die zahlreichen Einführungen, sowohl einleitend als auch vor einzelnen Abschnitten der ZPO.

Für Praktiker wie für Referendare lohnenswerte Lektüre sind die Kapitel zur Beweiswürdigung und der Überprüfbarkeit durch Rechtsmittel. Hier werden die maßgeblichen Kriterien der Beweiserhebung und Beweisgewichtung dargestellt und eine nachahmenswerte Linie für die eigene Tätigkeit wird aufgezeigt. Ebenfalls prägnant ist der praktisch hoch bedeutsame Prozessvergleich dargestellt worden, sowohl im üblichen Rahmen der Zwangsvollstreckungsvorschriften als auch im Rahmen der Güteverhandlung. Auch die Kostenverteilung bei ungleich beteiligten Parteien wird mit Rechenvorgängen und Tenorierung beispielhaft erläutert. Empfehlenswert gerade für Referendare sind außerdem die Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht, so die Vollsteckungsgegenklage oder im Klauselverfahren. Wie immer etwas kurz, wenngleich alle wesentlichen Informationen verarbeitet wurden, ist der einstweilige Rechtsschutz behandelt worden. Bei Streitgenossenschaft und Nebenintervention hätte ich mir mehr Bezug zur jüngsten BGH-Rechtsprechung zum fiktiven Unfall gewünscht.

Dieser Kommentar ist und bleibt eine nachdrückliche Empfehlung für Ausbildung und Praxis. Nach der Lektüre, sei sie umfassend oder punktuell, verfügt man über umfangreiche Kenntnisse und kann diese anhand der im Werk gegebenen Umsetzungsvorschläge sofort in der Klausur, im Rahmen der Zivilstation oder auch im Mandat bzw. Fall konkret anwenden. Kauf und Benutzung können bereits im Studium erfolgen und sollten im Vorbereitungsdienst ein Muss sein.

geschrieben am 08.01.2011 | 578 Wörter | 4032 Zeichen

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