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Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung Nach fast drei Jahren ist die Neuauflage des Heidelberker Kommentars zur InsO erschienen und präsentiert sich dem Leser bzw. Benutzer auf bald 2200 Seiten. Die Schnelligkeit der Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können im Insolvenzrecht die Kommentierung schnell zur Farce werden lassen, wenn etwa wie im Jahr 2008 mal eben der Überschuldungsbegriff neu geregelt wird. Gerade mit solchen Änderungen kann aber ein etablierter Kommentar wie der vorliegende gut fertig werden, da die Substanz an aufbereitetem Wissen so groß ist, dass auch solche Änderungen verkraftet werden, hier geschehen durch die Einlage eines Erläuterungsblatts. Die Gestaltung des Kommentars ist anschaulich und für die zügige Lektüre praktisch angelegt. Der gut untergliederte Fließtext wird von zahlreichen Fußnoten flankiert, die Hervorhebungstechnik ist in allen Textbereichen sinnvoll eingesetzt und einige Extras runden das Gesamtbild ab, etwa Berechnungsformeln oder Zitate aus der Rechtsprechung. Enthalten sind neben der vollständigen Kommentierung der InsO weitere Darstellungen zu EGInsO, EuInsVO, InsVV oder auch dem SGB III. Einige Änderungen hat der Kommentar seit der letzten Auflage erfahren, nicht nur im Bereich des Autorenteams, das aber nach wie vor durch eine gesunde Mischung aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft überzeugt. Beispielsweise wurde das eigene Kapitel zur betrieblichen Altersversorgung in die Kommentierung des § 113 InsO integriert, das MoMiG mit seinen Auswirkungen etwa auf die Antragstellungspflicht übernommen. Aus den einzelnen Kommentierungen stechen sowohl für die Ausbildung besonders lesenswerte Bereiche heraus, daneben sollen auch die für die davon oft stark abweichende Praxis hervorzuhebenden Abschnitte nicht vergessen werden. Beginnend mit einer knappen Einleitung können sich Studenten und Referendare im Allgemeinen Teil der InsO zunächst die zu prüfenden Aspekte bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vergegenwärtigen (§ 17 und 19 InsO). Weiterhin wichtig für das Verständnis der Vorgänge im Verfahren sind die Ausführungen zur Begründung von Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) sowie direkt danach die anschaulich dargestellten Kriterien zur Bestellung des Verwalters samt gängigen Auswahlmodi (§ 56 InsO). Sachenrechtliche Standardprobleme findet man samt zugehöriger prozessualer Fragen in den Kommentierungen zu Aussonderung und Absonderung, sodass diese Kapitel sogar für Referendare spannende Lektüre sind. Auch die Klassiker der insolvenzrechtlichen Klausurprobleme werden von den Autoren akribisch bearbeitet, sodass man sich, wiederum vor allem im Vorbereitungsdienst, intensiv mit der guten Kommentierung zu den Wirkungen der Verfahrenseröffnung in prozessualer Hinsicht sowie bezüglich der Verfügungen des Schuldners auseinander setzen sollte (§ 80 und 81 InsO), ebenso mit der Problematik des Vollstreckungsverbots und seiner Rechtsfolgen (§ 89 InsO, sehr anschaulich die möglichen Rechtsbehelfe). Hinzu kommen komplexe Fragen des Anfechtungsrechts und zur Fortführung von Verträgen des Schuldners, die samt vorhandener Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur instruktiv und vor allem ausführlich erfasst und beantwortet werden. Gerade die Differenzierung nach verschiedenen schuldrechtlichen Vertragstypen allgemein (§ 103 InsO) oder im Besonderen (Lizenzverträge oder Leasing in § 108 InsO) stellen an den Leser in Ausbildung hohe Anforderungen an das juristische Allgemeinwissen und sollten nicht als Einstiegslektüre konsumiert werden. Schließlich als verständnisfördernd hervorzuheben sind die kompakten Beschreibungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände durch den Verwalter (§ 166 InsO) sowie die ebenfalls recht knappen Erläuterungen zu den Feststellungsklagen zur Forderungsanmeldung (§ 178 InsO und ff.). Großen praktischen Nutzen haben die ausführlichen Erklärungen zur örtlichen Zuständigkeit sowie die Abbildung der anwendbaren Vorschriften der ZPO, etwa zur Akteneinsicht und zur Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe samt der später folgenden Kommentierung zur Kostenstundung. Weitere detail- und hilfreiche Ausführungen finden sich bspw. zur Rücknahme des Insolvenzantrags oder zur Erzwingung von Auskünften des Schuldners sowohl in § 20 als auch in § 98 InsO. Weiterhin zu nennen ist die Diskussion um die Reichweite der Anordnung des § 21 II 1 Nr.5 InsO sowie die umfassenden Beschreibungen zu den Beschwerdeberechtigten sowie zum Verfahrensverlauf der Beschwerde an sich, was sogar in zwei Normen kommentiert wurde (§ 6 und 34 InsO). Selbst scheinbare Kleinigkeiten wie die Verjährung des Anfechtungsanspruchs werden unter Bezugnahme auf bisherige Rechtsentwicklungen pragmatisch erfasst und stehen wie selbstverständlich neben den „Schwergewichten“ der Kommentierung, also Anfechtung, Fortführung oder Verwalterbelange wie Auswahl, Haftung oder Vergütung. Angesichts der wachsenden Bedeutung im gerichtlichen Alltag zu loben sind aber auch die Passagen zur Verbraucherinsolvenz, gerade was die Sanktionierung von Obliegenheitsverstößen angeht. Die gut nachgezeichneten strikten Vorgaben zur Prüfung der der Gläubigerbenachteiligung dürften manche Versagung der Restschuldbefreiung in Zeiten eines Sockels von dauerhaften Hartz IV-Empfängern ad absurdum führen und die Frage nach dem Sinn der Wohlverhaltensperiode bei bestimmten Einkommensschichten generell aufwerfen. Gelungen darf man auch die Integration der laufenden Gesetzgebungspläne in die aktuelle Kommentierung nennen. Die Nutzung dieses Kommentars führt sowohl in Ausbildung als auch in der Praxis zu verifizierbaren Resultaten in puncto Wissenszuwachs und Fehlervermeidung. Wer sich bereits in Studium und Referendariat mit der Thematik befasst, wird durch die zwar anspruchsvollen, aber lehrreichen sowie gut und systematisch aufbereiteten Kommentierungen gefördert und bei der Rezeption der vielschichtigen Materie dann angemessen unterstützt, wenn bereits ein Stock an Grundwissen vorhanden ist. Den Praktiker überzeugt das Werk mit aktuellen Details ebenso wie mit breit angelegten Ausführungen zu Grundlagen des Insolvenzrechts. Eine gelungene Neuauflage.

Nach fast drei Jahren ist die Neuauflage des Heidelberker Kommentars zur InsO erschienen und präsentiert sich dem Leser bzw. Benutzer auf bald 2200 Seiten. Die Schnelligkeit der Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können im Insolvenzrecht die Kommentierung schnell zur Farce werden lassen, wenn etwa wie im Jahr 2008 mal eben der Überschuldungsbegriff neu geregelt wird. Gerade mit solchen Änderungen kann aber ein etablierter Kommentar wie der vorliegende gut fertig werden, da die Substanz an aufbereitetem Wissen so groß ist, dass auch solche Änderungen verkraftet werden, hier geschehen durch die Einlage eines Erläuterungsblatts.

weitere Rezensionen von Dr. Benjamin Krenberger


Die Gestaltung des Kommentars ist anschaulich und für die zügige Lektüre praktisch angelegt. Der gut untergliederte Fließtext wird von zahlreichen Fußnoten flankiert, die Hervorhebungstechnik ist in allen Textbereichen sinnvoll eingesetzt und einige Extras runden das Gesamtbild ab, etwa Berechnungsformeln oder Zitate aus der Rechtsprechung.

Enthalten sind neben der vollständigen Kommentierung der InsO weitere Darstellungen zu EGInsO, EuInsVO, InsVV oder auch dem SGB III. Einige Änderungen hat der Kommentar seit der letzten Auflage erfahren, nicht nur im Bereich des Autorenteams, das aber nach wie vor durch eine gesunde Mischung aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft überzeugt. Beispielsweise wurde das eigene Kapitel zur betrieblichen Altersversorgung in die Kommentierung des § 113 InsO integriert, das MoMiG mit seinen Auswirkungen etwa auf die Antragstellungspflicht übernommen.

Aus den einzelnen Kommentierungen stechen sowohl für die Ausbildung besonders lesenswerte Bereiche heraus, daneben sollen auch die für die davon oft stark abweichende Praxis hervorzuhebenden Abschnitte nicht vergessen werden. Beginnend mit einer knappen Einleitung können sich Studenten und Referendare im Allgemeinen Teil der InsO zunächst die zu prüfenden Aspekte bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vergegenwärtigen (§ 17 und 19 InsO). Weiterhin wichtig für das Verständnis der Vorgänge im Verfahren sind die Ausführungen zur Begründung von Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) sowie direkt danach die anschaulich dargestellten Kriterien zur Bestellung des Verwalters samt gängigen Auswahlmodi (§ 56 InsO). Sachenrechtliche Standardprobleme findet man samt zugehöriger prozessualer Fragen in den Kommentierungen zu Aussonderung und Absonderung, sodass diese Kapitel sogar für Referendare spannende Lektüre sind. Auch die Klassiker der insolvenzrechtlichen Klausurprobleme werden von den Autoren akribisch bearbeitet, sodass man sich, wiederum vor allem im Vorbereitungsdienst, intensiv mit der guten Kommentierung zu den Wirkungen der Verfahrenseröffnung in prozessualer Hinsicht sowie bezüglich der Verfügungen des Schuldners auseinander setzen sollte (§ 80 und 81 InsO), ebenso mit der Problematik des Vollstreckungsverbots und seiner Rechtsfolgen (§ 89 InsO, sehr anschaulich die möglichen Rechtsbehelfe). Hinzu kommen komplexe Fragen des Anfechtungsrechts und zur Fortführung von Verträgen des Schuldners, die samt vorhandener Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur instruktiv und vor allem ausführlich erfasst und beantwortet werden. Gerade die Differenzierung nach verschiedenen schuldrechtlichen Vertragstypen allgemein (§ 103 InsO) oder im Besonderen (Lizenzverträge oder Leasing in § 108 InsO) stellen an den Leser in Ausbildung hohe Anforderungen an das juristische Allgemeinwissen und sollten nicht als Einstiegslektüre konsumiert werden. Schließlich als verständnisfördernd hervorzuheben sind die kompakten Beschreibungen zur Verwertung beweglicher Gegenstände durch den Verwalter (§ 166 InsO) sowie die ebenfalls recht knappen Erläuterungen zu den Feststellungsklagen zur Forderungsanmeldung (§ 178 InsO und ff.).

Großen praktischen Nutzen haben die ausführlichen Erklärungen zur örtlichen Zuständigkeit sowie die Abbildung der anwendbaren Vorschriften der ZPO, etwa zur Akteneinsicht und zur Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe samt der später folgenden Kommentierung zur Kostenstundung. Weitere detail- und hilfreiche Ausführungen finden sich bspw. zur Rücknahme des Insolvenzantrags oder zur Erzwingung von Auskünften des Schuldners sowohl in § 20 als auch in § 98 InsO. Weiterhin zu nennen ist die Diskussion um die Reichweite der Anordnung des § 21 II 1 Nr.5 InsO sowie die umfassenden Beschreibungen zu den Beschwerdeberechtigten sowie zum Verfahrensverlauf der Beschwerde an sich, was sogar in zwei Normen kommentiert wurde (§ 6 und 34 InsO). Selbst scheinbare Kleinigkeiten wie die Verjährung des Anfechtungsanspruchs werden unter Bezugnahme auf bisherige Rechtsentwicklungen pragmatisch erfasst und stehen wie selbstverständlich neben den „Schwergewichten“ der Kommentierung, also Anfechtung, Fortführung oder Verwalterbelange wie Auswahl, Haftung oder Vergütung. Angesichts der wachsenden Bedeutung im gerichtlichen Alltag zu loben sind aber auch die Passagen zur Verbraucherinsolvenz, gerade was die Sanktionierung von Obliegenheitsverstößen angeht. Die gut nachgezeichneten strikten Vorgaben zur Prüfung der der Gläubigerbenachteiligung dürften manche Versagung der Restschuldbefreiung in Zeiten eines Sockels von dauerhaften Hartz IV-Empfängern ad absurdum führen und die Frage nach dem Sinn der Wohlverhaltensperiode bei bestimmten Einkommensschichten generell aufwerfen. Gelungen darf man auch die Integration der laufenden Gesetzgebungspläne in die aktuelle Kommentierung nennen.

Die Nutzung dieses Kommentars führt sowohl in Ausbildung als auch in der Praxis zu verifizierbaren Resultaten in puncto Wissenszuwachs und Fehlervermeidung. Wer sich bereits in Studium und Referendariat mit der Thematik befasst, wird durch die zwar anspruchsvollen, aber lehrreichen sowie gut und systematisch aufbereiteten Kommentierungen gefördert und bei der Rezeption der vielschichtigen Materie dann angemessen unterstützt, wenn bereits ein Stock an Grundwissen vorhanden ist. Den Praktiker überzeugt das Werk mit aktuellen Details ebenso wie mit breit angelegten Ausführungen zu Grundlagen des Insolvenzrechts. Eine gelungene Neuauflage.

geschrieben am 13.02.2010 | 801 Wörter | 5303 Zeichen

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