ISBN | 383293975X | |
Autor | Andreas Jurgeleit | |
Verlag | Nomos | |
Sprache | deutsch | |
Seiten | 1080 | |
Erscheinungsjahr | 2010 | |
Extras | - |
Nach der endgültigen Übernahme des Betreuungsrechts durch das FamFG war es an der Zeit, das hervorragende Erstwerk von Jurgeleit zum Betreuungsrecht neu aufzulegen. Das Betreuungsrecht stellt nach wie vor innerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein maßgebliches Schwergewicht der richterlichen Betätigung dar und sorgt regelmäßig für Konfliktstoff mit den Beteiligten. Ein guter Kommentar und ein gesunder Menschenverstand helfen dabei dem Richter am meisten weiter im Alltag mit Behörden, Betroffenen und Angehörigen. Angewachsen um mehr als 50% präsentiert sich das Werk nun mit einem Umfang von fast 1100 Seiten.
Die Gestaltung des Werks ist ansprechend und hebt sich angenehm von gewöhnlichen Kommentaren ab. Die Texte sind übersichtlich untergliedert, Aufzählungen erleichtern die rasche Rezeption und die Nutzung von Fettdruck ermöglicht ein Scannen nach Stichworten. Die Fußnoten zeigen ebenso wie die Literaturempfehlungen zu Beginn einzelner Kommentierungen, dass sich die jeweiligen Autoren mit entsprechendem Tiefgang angenähert haben. Zu loben sind die Übersichtsgliederungen sowie die beigefügten Muster. Hilfreich sind zudem konkrete Vorgehensvorschläge bei der Frage der Einholung eines Gutachtens oder einer möglichen Beschlussformel. Neben den betreuungsrechtlichen Vorschriften des BGB und des FamFG finden sich auch Ausführungen zum Betreuungsbehördengesetz sowie zum Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz VBVG.
Deutliche Akzente werden nach wie vor bei den tatsächlichen Voraussetzungen der Betreuung gesetzt. Beispielsweise werden intensiv die Umstände der Einrichtung einer Vollmacht beleuchtet und auch die möglichen Ursachen für eine erforderliche Betreuung kompakt aufbereitet. Die verfügbaren Aufgabenkreise werden ausführlich präsentiert. Auswahl und Benennung der Person des Betreuers werden eingängig erläutert: Vor allem die Abgrenzung zwischen familiärer und berufsmäßiger Betreuung gelingt. Mit nur wenigen Randziffern immer noch ein wenig knapp geraten ist die Gewichtung des § 1896 Abs. 1a BGB, der den freien Willen als maßgebliches Kriterium für das Gericht zementiert.
Praxisnah behandelt werden die wichtige Einschätzungsprärogative des Betreuers innerhalb von § 1901 BGB, wenn es darum geht, Wünsche des Betreuten nicht zu beachten, sowie die Pflicht des Betreuers, den Alltag des Betreuten nicht selbst zu betreiben, sondern so weit wie möglich organisatorisch und möglicherweise Kosten sparend tätig zu werden. Ebenfalls lesenswert sind die detaillierten Beschreibungen zur fehlenden Eignung des Betreuers im Rahmen der Entlassung nach § 1908b BGB sowie die Haftungsfälle des Betreuers in § 1833 BGB. Gut gelungen ist die kompakte Erläuterung des Verbots des Selbstkontrahierens nach §§ 1795 II, 181 BGB. Auch für Studenten und Referendare zur Lektüre geeignet sind die Erläuterungen zur materiell-rechtlichen und prozessualen Vertretung des Betreuten mit und ohne Einwilligungsvorbehalt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht zu empfehlen sind die Ausführungen zum rechtlichen Gehör, gerade bei Eilentscheidungen: Der unmittelbare Eindruck ist für ein sinnvolles weiteres Prozessgeschehen wesentlich und die Autoren erfassen die dabei auftretenden Interessen umfänglich. Ausführlich enthalten sind zudem Darstellungen zur Beschwerde sowie zur Kostenentscheidung in Betreuungssachen.
Bei der Lektüre dieses Kommentars ist die umfassende und detaillierte Darstellung der zahlreichen tatsächlichen Fragestellungen äußerst hilfreich. Man findet rasch und an der richtigen Stelle die wesentlichen Informationen für eine Vielzahl von Vorgängen und kann auch komplexe Verfahren mittels dieses Kommentars rechtlich sinnvoll ordnen und zu einem Ergebnis bringen. Die Nutzung des Werks kann deshalb nicht nur für Richter, Anwälte und Berufsbetreuer empfohlen werden, sondern auch zur intensiven Einarbeitung in ein Hauptthema der freiwilligen Gerichtsbarkeit während der juristischen Ausbildung. Insgesamt und weiterhin ein vielseitiges und gelungenes Werk.
geschrieben am 09.07.2010 | 524 Wörter | 3536 Zeichen
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