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Der deutsche Steuerstaat


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Rezension von

Gérard Bökenkamp

Der deutsche Steuerstaat Der Finanz- und Wirtschaftshistoriker Hans-Peter Ullmann hat eine Geschichte der öffentlichen Finanzen in Deutschland vorgelegt. Die Geschichte des deutschen Steuerstaates ist nach Ullmann die Geschichte des Wachstums der Staatsausgaben, die Geschichte des Ausbaus der öffentlichen Einnahmen, die Geschichte der Funktionsänderung der Finanzpolitik, und die Geschichte der Entwicklung der Finanzinstitutionen. Diese vier Stränge verfolgt Ullmann in seinem Buch vom 18 Jahrhundert bis in die Gegenwart. Die Relevanz dieser Darstellung ist nach Kirchhof-Wahlkampf und vor der Haushaltssanierung ganz offensichtlich. Die Krisendebatten der Gegenwart lassen sich mit einem Blick in die Vergangenheit etwas relativieren. Es drängt sich die Frage des amerikanischen Philosphen Ralph Waldo Emerson auf: „Kann sich jemand daran erinnern, dass die Zeiten nicht hart und das Geld nicht rar war?“ Seit es den deutschen Steuerstaat gibt wird über die zu hohe Belastung diskutiert und in den letzten zwei Jahrhunderten stand den Gebietskörperschaften das Wasser oft bis zum Hals. Schon das Kaiserreich erreichte mit 58 Prozent einen ähnlich hohen Anteil der Schulden wie die Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung. Nicht anders als heute war in der Vergangenheit der Abbau dieser Schuldenlast kein Zuckerschlecken. In der ersten Hälfte des 19 Jahrhunderts gelang es den meisten deutschen Staaten ihre durch die Zeit der napoleonischen Kriege belasteten Haushalte über mehrere Jahrzehnte hinweg zu sanieren, nach dem Ersten Weltkrieg entledigte sich das Reich seinen Verpflichtungen durch Inflation, in der ersten Hälfte der Ära Kohl konnten unter Finanzminister Stoltenberg moderate aber unpopuläre Konsolidierungserfolge erreicht werden. Auch die spezifische deutsche Spezialität des Verteilungskampfes zwischen Ländern, Gemeinden und der nationalen Ebene reicht weit in die Vergangenheit bis ins Heilige Römische Reich zurück. Mal war es wie im Kaiserreich der Bundesstaat der am Tropf der Länder hing, dann waren es wie in der Weimarer Republik die Länder, die sich finanziell bevormundet fühlten. Die Entwicklung der Finanzverfassung im Dritten Reich stärkte einerseits das Finanzministerium durch die weitgehende „Gleichschaltung“ der Länder, entmachtete diese gleichzeitig durch die Verschiebung von Etats in Schattenhaushalte zur Finanzierung des Krieges. In der Bundesrepublik entwickelte sich durch die „Politik des goldenen Zügels“ eine Finanverflechtung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen, die in die Finanzmisere der Gegenwart führte. Insgesamt kann das Buch als ein nützlicher Beitrag zur gegenwärtigen Debatte und ihre historische Einordnung betrachtet werden. Dass es sich um eine streckenweise trockene Lektüre handelt, ist nicht nur der Thematik sondern auch dem Umstand geschuldet, dass die Einordnung der Entwicklungen in konkrete politische und personelle Konstellationen leider zu kurz kommt.

Der Finanz- und Wirtschaftshistoriker Hans-Peter Ullmann hat eine Geschichte der öffentlichen Finanzen in Deutschland vorgelegt. Die Geschichte des deutschen Steuerstaates ist nach Ullmann die Geschichte des Wachstums der Staatsausgaben, die Geschichte des Ausbaus der öffentlichen Einnahmen, die Geschichte der Funktionsänderung der Finanzpolitik, und die Geschichte der Entwicklung der Finanzinstitutionen. Diese vier Stränge verfolgt Ullmann in seinem Buch vom 18 Jahrhundert bis in die Gegenwart.

Die Relevanz dieser Darstellung ist nach Kirchhof-Wahlkampf und vor der Haushaltssanierung ganz offensichtlich. Die Krisendebatten der Gegenwart lassen sich mit einem Blick in die Vergangenheit etwas relativieren. Es drängt sich die Frage des amerikanischen Philosphen Ralph Waldo Emerson auf: „Kann sich jemand daran erinnern, dass die Zeiten nicht hart und das Geld nicht rar war?“ Seit es den deutschen Steuerstaat gibt wird über die zu hohe Belastung diskutiert und in den letzten zwei Jahrhunderten stand den Gebietskörperschaften das Wasser oft bis zum Hals. Schon das Kaiserreich erreichte mit 58 Prozent einen ähnlich hohen Anteil der Schulden wie die Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung. Nicht anders als heute war in der Vergangenheit der Abbau dieser Schuldenlast kein Zuckerschlecken. In der ersten Hälfte des 19 Jahrhunderts gelang es den meisten deutschen Staaten ihre durch die Zeit der napoleonischen Kriege belasteten Haushalte über mehrere Jahrzehnte hinweg zu sanieren, nach dem Ersten Weltkrieg entledigte sich das Reich seinen Verpflichtungen durch Inflation, in der ersten Hälfte der Ära Kohl konnten unter Finanzminister Stoltenberg moderate aber unpopuläre Konsolidierungserfolge erreicht werden.

Auch die spezifische deutsche Spezialität des Verteilungskampfes zwischen Ländern, Gemeinden und der nationalen Ebene reicht weit in die Vergangenheit bis ins Heilige Römische Reich zurück. Mal war es wie im Kaiserreich der Bundesstaat der am Tropf der Länder hing, dann waren es wie in der Weimarer Republik die Länder, die sich finanziell bevormundet fühlten. Die Entwicklung der Finanzverfassung im Dritten Reich stärkte einerseits das Finanzministerium durch die weitgehende „Gleichschaltung“ der Länder, entmachtete diese gleichzeitig durch die Verschiebung von Etats in Schattenhaushalte zur Finanzierung des Krieges. In der Bundesrepublik entwickelte sich durch die „Politik des goldenen Zügels“ eine Finanverflechtung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen, die in die Finanzmisere der Gegenwart führte.

Insgesamt kann das Buch als ein nützlicher Beitrag zur gegenwärtigen Debatte und ihre historische Einordnung betrachtet werden. Dass es sich um eine streckenweise trockene Lektüre handelt, ist nicht nur der Thematik sondern auch dem Umstand geschuldet, dass die Einordnung der Entwicklungen in konkrete politische und personelle Konstellationen leider zu kurz kommt.

geschrieben am 07.11.2005 | 399 Wörter | 2564 Zeichen

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