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Internationales Familienrecht


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Rezension von

Dr. Benjamin Krenberger

Internationales Familienrecht Das Handbuch von Marianne Andrae ist nicht nur inhaltlich ein Schwergewicht, sondern auch ein Ă€ußerst zuverlĂ€ssiger Wegbegleiter im familienrechtlichen Dezernat, sei es fĂŒr den Erstzugriff oder fĂŒr weiterfĂŒhrende Anregungen. Knapp 850 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten die Leser und Rechtsanwender und dank der dicken Buchseiten sind sowohl die LektĂŒre angenehm als auch eigene Notizen und Unterstreichungen im Text möglich, ohne dass dadurch die RĂŒckseiten unbrauchbar werden wĂŒrden. Etwa fĂŒnf Jahre seit der Vorauflage sind vergangen und die TĂ€tigkeit des Gesetzgebers darf man durchaus als rege bezeichnen. Dementsprechend musste die Neuauflage nicht nur die bisherige Rechtslage kritisch bewerten, sondern auch Neuerungen inkorporieren. Die Gestaltung des Werks ist – trotz der hohen Textlastigkeit – durchaus lese- und rezeptionsfreundlich. Dies liegt daran, dass zum einen die Nachweise in ein echtes Fußnotensystem platziert und zusĂ€tzlich die theoretischen AusfĂŒhrungen durch eine Vielzahl praktischer Beispiele untermauert werden, die zur sofortigen Verarbeitung des Gelesenen verleiten. Anstelle eine andere Schriftart zu verwenden hĂ€tte eine graue Schattierung fĂŒr die Beispiele aber besser ausgesehen. Bullet point AufzĂ€hlungen, fett gedruckte Schlagwörter und ein konsequentes internes Verweisungssystem unterstĂŒtzen die LektĂŒre zusĂ€tzlich. Inhaltlich wurde das Buch in drei große Teile untergliedert: Ehe und andere Partnerschaften, Eltern-Kind-Beziehungen sowie Unterhalt. Eine so konsequente Pointierung ist natĂŒrlich erst einmal eine Herausforderung fĂŒr den Leser, aber nach kurzem Zögern kann man sich auf die entsprechenden Schwerpunkte einlassen und erkennt die immer wiederkehrenden PrĂŒfungsaspekte des Kollisionsrechts am konkreten Rechtsproblem. Man wird dabei aber auch immer wieder mit Besonderheiten konfrontiert wie etwa der „Handschuhehe“, dem Einfluss religiöser Rechtsordnungen auf die Scheidung oder das VerhĂ€ltnis des deutschen Versorgungsausgleichsrechts zur Billigkeitsklausel des Art. 17 EGBGB. Erfreulich ist daneben, dass Andrae sich auch den Raum nimmt, um hoch streitige Fragen wie die der Leihmutterschaft ausfĂŒhrlich darzustellen und zu diskutieren. Im Unterkapitel zum Adoptionsrecht fĂ€llt sehr erfreulich auf, dass auch die tatsĂ€chlichen VorgĂ€nge als Vorarbeiten vor der Adoptionsentscheidung erfasst werden, sodass auch ein guter Eindruck der KomplexitĂ€t der Materie entsteht. ErgĂ€nzende Fragen wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werden ebenfalls angesprochen. Im Bereich des Sorgerechts wird das KSÜ von der BrĂŒssel IIa-VO abgegrenzt, um so in die ZustĂ€ndigkeitsproblematik und weitere Folgefragen ĂŒberzuleiten bis hin zu den EntfĂŒhrungsfĂ€llen unter genauer ErlĂ€uterung des Anwendungsbereichs des HKÜ. Im unterhaltsrechtlichen Teil werden schließlich klassische prozessuale Konstellationen wie das forum shopping innerhalb der EuUntVO bzw. des HUP erlĂ€utert oder auch die Abgrenzung der einschlĂ€gigen Rechtsquellen, je nach betroffenem Staats, gut nachvollziehbar vorgenommen. ErgĂ€nzende Informationen zu Rechtshilfe bei Staaten, die den ĂŒblichen UnterhaltsĂŒbereinkommen weder beigetreten sind noch ihrem Wirkungsbereich unterfallen runden die Darstellung ebenso ab wie ein Kapitel zum AUG. Wer abseits der Kommentarliteratur ein Werk (nur) zum internationalen Familienrecht sucht, wird mit dem Handbuch von Andrae sehr zufrieden sein. Gerade der strikte Einbezug von FĂ€llen vermittelt den nötigen Nexus zwischen Theorie und Praxis.

Das Handbuch von Marianne Andrae ist nicht nur inhaltlich ein Schwergewicht, sondern auch ein Ă€ußerst zuverlĂ€ssiger Wegbegleiter im familienrechtlichen Dezernat, sei es fĂŒr den Erstzugriff oder fĂŒr weiterfĂŒhrende Anregungen. Knapp 850 Seiten inklusive Verzeichnissen erwarten die Leser und Rechtsanwender und dank der dicken Buchseiten sind sowohl die LektĂŒre angenehm als auch eigene Notizen und Unterstreichungen im Text möglich, ohne dass dadurch die RĂŒckseiten unbrauchbar werden wĂŒrden. Etwa fĂŒnf Jahre seit der Vorauflage sind vergangen und die TĂ€tigkeit des Gesetzgebers darf man durchaus als rege bezeichnen. Dementsprechend musste die Neuauflage nicht nur die bisherige Rechtslage kritisch bewerten, sondern auch Neuerungen inkorporieren.

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Die Gestaltung des Werks ist – trotz der hohen Textlastigkeit – durchaus lese- und rezeptionsfreundlich. Dies liegt daran, dass zum einen die Nachweise in ein echtes Fußnotensystem platziert und zusĂ€tzlich die theoretischen AusfĂŒhrungen durch eine Vielzahl praktischer Beispiele untermauert werden, die zur sofortigen Verarbeitung des Gelesenen verleiten. Anstelle eine andere Schriftart zu verwenden hĂ€tte eine graue Schattierung fĂŒr die Beispiele aber besser ausgesehen. Bullet point AufzĂ€hlungen, fett gedruckte Schlagwörter und ein konsequentes internes Verweisungssystem unterstĂŒtzen die LektĂŒre zusĂ€tzlich.

Inhaltlich wurde das Buch in drei große Teile untergliedert: Ehe und andere Partnerschaften, Eltern-Kind-Beziehungen sowie Unterhalt. Eine so konsequente Pointierung ist natĂŒrlich erst einmal eine Herausforderung fĂŒr den Leser, aber nach kurzem Zögern kann man sich auf die entsprechenden Schwerpunkte einlassen und erkennt die immer wiederkehrenden PrĂŒfungsaspekte des Kollisionsrechts am konkreten Rechtsproblem. Man wird dabei aber auch immer wieder mit Besonderheiten konfrontiert wie etwa der „Handschuhehe“, dem Einfluss religiöser Rechtsordnungen auf die Scheidung oder das VerhĂ€ltnis des deutschen Versorgungsausgleichsrechts zur Billigkeitsklausel des Art. 17 EGBGB. Erfreulich ist daneben, dass Andrae sich auch den Raum nimmt, um hoch streitige Fragen wie die der Leihmutterschaft ausfĂŒhrlich darzustellen und zu diskutieren.

Im Unterkapitel zum Adoptionsrecht fĂ€llt sehr erfreulich auf, dass auch die tatsĂ€chlichen VorgĂ€nge als Vorarbeiten vor der Adoptionsentscheidung erfasst werden, sodass auch ein guter Eindruck der KomplexitĂ€t der Materie entsteht. ErgĂ€nzende Fragen wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit werden ebenfalls angesprochen. Im Bereich des Sorgerechts wird das KSÜ von der BrĂŒssel IIa-VO abgegrenzt, um so in die ZustĂ€ndigkeitsproblematik und weitere Folgefragen ĂŒberzuleiten bis hin zu den EntfĂŒhrungsfĂ€llen unter genauer ErlĂ€uterung des Anwendungsbereichs des HKÜ.

Im unterhaltsrechtlichen Teil werden schließlich klassische prozessuale Konstellationen wie das forum shopping innerhalb der EuUntVO bzw. des HUP erlĂ€utert oder auch die Abgrenzung der einschlĂ€gigen Rechtsquellen, je nach betroffenem Staats, gut nachvollziehbar vorgenommen. ErgĂ€nzende Informationen zu Rechtshilfe bei Staaten, die den ĂŒblichen UnterhaltsĂŒbereinkommen weder beigetreten sind noch ihrem Wirkungsbereich unterfallen runden die Darstellung ebenso ab wie ein Kapitel zum AUG.

Wer abseits der Kommentarliteratur ein Werk (nur) zum internationalen Familienrecht sucht, wird mit dem Handbuch von Andrae sehr zufrieden sein. Gerade der strikte Einbezug von FÀllen vermittelt den nötigen Nexus zwischen Theorie und Praxis.

geschrieben am 10.09.2019 | 454 Wörter | 3105 Zeichen

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